Seiteninhalt



Beitragssätze für Auszubildende

Für Auszubildende, die der Krankenversicherungspflicht unterliegen, errechnet sich der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrem monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt.

Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz
Mit Anspruch auf Krankengeld ab Beginn der 7.
Woche der Arbeitsunfähigkeit
15,50 %
 
Ermäßigter Beitragssatz
Kein Anspruch auf Krankengeld
14,90 %

Pflegeversicherung*                                                    
Beitragssatz     1,95 %
Beitragssatz für Kinderlose ab 23            2,2 %

*In Sachsen ist die Beitragstragung bei Beschäftigten abweichend zum restlichen Bundesgebiet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Eine Ausnahme gilt für geringverdienende Auszubildende. Wenn eine Geringfügigkeitsgrenze von 325,00 EUR mit dem Brutto-Ausbildungsgehalt unterschritten wird, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung alleine.

zurück zu: Gut versichert - als Azubi

Themenbox rechts


Mitglieder-Service

Eine gute Entscheidung: Jetzt zur Salus Betriebskrankenkasse wechseln. Individuelle Betreuung, optimale Leistungen und ausgezeichnete Zusatzleistungen - ein Wechsel zur Salus BKK lohnt sich in jedem Fall.
Die Salus Betriebskrankenkasse möchte für Sie immer ein wenig besser sein, als Sie es von uns erwarten. Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und freuen uns über Verbesserungsvorschläge!
Mitglieder werben

Newsletter bestellen

Ob Beiträge zu aktuellen Gesundheitsthemen, wertvolle Tipps und Gewinnspiele oder Informationen zu den Leistungen der Salus Betriebskrankenkasse - mit dem Newsletter der Gutfühlversicherung bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter Salus news.

Elektronische Gesundheitskarte

Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload

Online-Abnehmprogramm in Kooperation mit eBalance

eBalance - das Online-Abnehmprogramm

BKK AktivBleiber

Aktivbleiber.de - Werd' aktiv!