Beiträge zur freiwilligen Versicherung
Die Beiträge sind vom Mitglied selbst zu zahlen. Das Mitglied ist gegenüber der Krankenkasse der Beitragsschuldner, auch wenn eine Zahlungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde.| Beitragssätze |
| Beitragssatz | Krankenversicherung |
Pflegeversicherung*;** |
| ermäßigt |
14,90 % |
1,95 % |
| allgemein |
15,50 % |
1,95 % |
| Berufsfachschüler/ Meisterschüler |
10,85 % |
1,95 % |
| Beitragspflichtige Einnahmen |
- Mindestgrenze für freiwillige Versicherung 875,00 EUR
- Mindestgrenze für hauptberuflich selbstständig Tätige mit Gründungszuschuss 1.312,50 EUR
- Mindestgrenze für hauptberuflich selbstständig Tätige 1.968,75 EUR
- Höchstgrenze für freiwillige Versicherung 3.825,00 EUR
- Für andere Personengruppen gelten abweichende Grenzen, bitte sprechen Sie uns hierzu gezielt an.
* Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich für kinderlose Versicherte ab dem
23. Lebensjahr um 0,25 %.
** Personen mit Beihilfeanspruch in der Pflege zahlen nur den halben Beitragssatz.
Elektronische Gesundheitskarte
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