
Wahltarif Selbstbehalt
Ähnlich einer Kaskoversicherung im KFZ-Bereich entscheiden sich Teilnehmer am Selbstbehalt-Tarif für eine Selbstbeteiligung an entstehenden Krankheitskosten.
Durch den Selbstbehalt sichern Sie sich bereits zu Beginn eine jährliche Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt je nach Einkommen zwischen 75,- und 500,- EUR. Zusätzlich gibt es einen Gesundheitsgutschein in Höhe von 100 EUR, mit dem Sie Präventions- oder individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können. Im Gegenzug beteiligen Sie sich an den Krankheitskosten in der Höhe des gewählten Selbstbehalts. Dieser liegt ebenfalls in Abhängigkeit zum Einkommen zwischen 175,- und 600,- EUR.
Die Salus BKK übernimmt erst Leistungen, wenn der Selbstbehalt aufgebraucht ist.
Leistungen zur Vorsorge und für minderjährige mitversicherte Familienangehörige sind aber immer vom Selbstbehalt ausgenommen und werden sofort erstattet.
Teilnahmebedingungen
Die Wahl dieses Tarifes ist an die Kostenerstattung gebunden. Nehmen Sie eine Leistung in Anspruch, so treten Sie zunächst in Vorleistung für die anfallenden Kosten. Die Kostenerstattung ist für den gesamten ambulanten Bereich zu wählen.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Kostenerstattung privatärztlich behandelt werden und die behandelnden Ärzte in der Regel ein höheres Honorar in Rechnung stellen. Diese Mehrkosten sind von der Erstattung ausgeschlossen und werden dem gewählten Selbstbehalt nicht angerechnet.
Die Wahl der Kostenerstattung ist daher dann sinnvoll, wenn diese möglichen Kosten anderweitig abgesichert sind.
Der Tarif lässt sich nicht mit einem weiteren Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung kombinieren. Teilnehmen können alle Mitglieder deren Beiträge nicht von Dritten (Arbeitsagentur, Sozialamt, usw.) gezahlt werden.
So einfach geht's
Eine schriftliche Vereinbarung reicht aus, um sich in diesen Tarif einschreiben zu lassen. Die Prämie wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, jeweils zu Beginn des Kalenderjahres im Voraus ausgezahlt.
Bindungsfrist
An die Wahl dieses Tarifes und der Mitgliedschaft bei Ihrer Salus BKK sind Sie durch Ihre Entscheidung drei Jahre gebunden.
Rechtlicher Hinweis
Die Salus BKK ist im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). (mehr erfahren)
| Weitere Informationen zum Thema |
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu unseren Wahltarifen? Dann rufen Sie einfach unser Kundentelefon an: 0180 2 221322*. Wir beraten Sie gerne!
*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.
Elektronische Gesundheitskarte
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