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Pflegeversicherung ab dem 01.01.2012


Pflegebedürftige Mitglieder der Salus Pflegekasse haben ab sofort Anspruch auf höhere Geldleistungen in der Pflege. Die Pflegesätze wurden zu Jahresbeginn in den einzelnen Pflegestufen nach oben angepasst.

Pflegesachleistung
Erbringen Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen) die ambulante Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (Pflege), werden monatlich Pflegesätze bis zu folgenden Höhen übernommen:

Pflegestufe 1:      450 EUR
Pflegestufe 2:   1.100 EUR
Pflegestufe 3:   1.550 EUR
Pflegestufe 3:   1.918 EUR (besonderer Härtefall)

Pflegegeld
Stellt der Pflegebedürftige die häusliche Pflege, z. B. Angehörige, selbst sicher, wird Pflegegeld bezahlt. Das Pflegegeld beträgt ab dem 01.01.2012 monatlich in der

Pflegestufe 1:    235 EUR
Pflegestufe 2:    440 EUR     
Pflegestufe 3:    700 EUR

Vollstationäre Pflege
Ist eine Pflege im häuslichen Umfeld nicht mehr ausreichend, übernimmt die Salus Pflegekasse bei festgestellter Pflegestufe monatliche Zuschüsse für die pflegebedingten Aufwendungen (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität bzw. hauswirtschaftlichen Versorgung) in Höhe von

Pflegestufe 1:   1.023 EUR
Pflegestufe 2:   1.279 EUR
Pflegestufe 3:   1.550 EUR
Pflegestufe 3:   1.918 EUR (besonderer Härtefall)

Gut zu wissen: Unser Vertriebsmaterial zum Thema Pflege unterstützt Sie bei der erfolgreichen Ansprache Ihrer Kunden. Sie können es in unserem Vertriebspartner-Portal herunterladen: zum Download

(Salus partner 1-2012)

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