Duales Studium: Kabinett beschließt einheitliche Versicherungspflicht
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Zustand vor dem 1.1.2010 wird wieder hergestellt
Mit dem Gesetzesvorhaben soll der ursprüngliche Zustand vor dem 1.1.2010 wieder hergestellt werden: Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 hatte für Wirbel bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von dualen Studiengängen gesorgt. Das Bundessozialgericht erklärte damals, dass sogenannte praxisorientierte Studiengänge nicht der Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer unterliegen. Folglich wurden mit dem Beginn des Wintersemesters 2010/2011 alle Teilnehmer an praxisorientierten Studiengängen von der Sozialversicherungspflicht freigestellt. Diese Entscheidung führte teilweise zu eklatanten Nachteilen für die Versicherten. Da nach Auslegung der Spitzenverbände eine Berufsakademie weder eine Hochschule noch eine Berufsfachschule darstellt, wurde für die gesetzliche Krankenversicherung eine beitragsbegünstigte Einstufung verneint. Einzige Ausnahme hierbei stellten die Schüler der Berufsakademie Baden-Württemberg dar, zumal sie als einzige BA in Deutschland über einen Hochschulstatus verfügt.
(Salus partner 3-2011)
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