Reformkonzept: Bundesregierung plant Beitragserhöhung und Zuzahlungen
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Das schwarz-gelbe Reformkonzept
Die geplanten Neuerungen:
Beitragssatz |
= |
steigt von 14,9 % auf 15,5 %. |
Zusatzbeiträge/ |
= |
dürfen von den Kassen unabhängig vom Einkommen in unbegrenzter Höhe erhoben werden. Für die Zusatzbeiträge ist eine sogenannte Überforderungsklausel vorgesehen. Sie liegt bei zwei Prozent des jeweiligen Einkommens. |
Sozialausgleich |
= |
entlastet Geringverdiener. Für den Sozialausgleich ermittelt das Bundesversicherungsamt einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen. Überschreitet der Zusatzbeitrag eines Mitglieds zwei Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens, reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag um den entsprechenden Betrag des Richtwerts. |
Arbeitgeberanteil |
= |
wird bei 7,3 % eingefroren. |
Das Bundesministerium für Gesundheit will nach der Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorstellen. Natürlich informieren wir Sie darüber an dieser Stelle.
(Salus partner 4-2010)
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