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Krankengeld für Selbstständige, unständig Beschäftigte und Künstler

Hauptberuflich Selbstständige, unständig Beschäftigte sowie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler können seit dem 01.08.2009 wieder das gesetzliche Krankengeld wählen. Die Krankenversicherungsbeiträge werden nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,9 %) und nicht nach dem ermäßigten Beitragssatz (14,3 %) berechnet.

Das gesetzliche Krankengeld deckt einen Einkommensverlust für den Zeitraum der 7. bis einschließlich 78. Woche einer Arbeitsunfähigkeit ab. Die Höhe des Krankengelds richtet sich dabei aus dem entgangenen Einkommen. Es beträgt hiervon 70 %. Maximal wird das Krankengeld, auch bei höherem Einkommen, aber aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die Höchstgrenze des gesetzlichen Krankengelds liegt somit bei 2.625 EUR. Grundlage bildet immer der letzte Steuerbescheid.

Über einen Wahltarif der Salus BKK können Selbstständige, unständig Beschäftigte und Künstler mögliche Einkommensverluste absichern. Wenn das Höchstkrankengeld 70 % des entgehenden Einkommens nicht abdeckt, können Versicherte der Salus BKK über den Wahltarif bis maximal auf diesen Betrag aufstocken.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Krankengeld? Andreas Tischbierek und sein Team Versicherung beraten Sie gerne unter der Telefonnummer 06102 2909-30.

(Salus partner 1-2010)

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