Ämterfahrplan für werdende Eltern
Mit unserem Ämterfahrplan erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen vor und nach der Geburt.| Vor der Geburt |
Sie beantragen das Mutterschaftsgeld für die Zeit vor der Entbindung, indem Sie uns frühestens 7 Wochen vor dem geplanten Entbindungstag eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung zusenden. Diese Bescheinigung stellt Ihnen Ihr/e Frauenarzt/-ärztin oder Ihre Hebamme aus. (mehr erfahren)
Vaterschaftsanerkennung für Unverheiratete
Die Anerkennung der Vaterschaft erledigen Sie am besten bereits vor der Geburt bei Ihrem zuständigen Standesamt.
| Nach der Geburt |
Innerhalb einer Woche nach der Geburt sollten Sie beim Standesamt am Geburtsort des Kindes die Geburtsurkunde beantragen.
Krankenversicherung Ihres Kindes
Wegen der Familienversicherung Ihres Kindes sollten Sie unmittelbar nach der Geburt mit der Salus BKK Kontakt aufnehmen. Für Sie als Salus BKK Mitglied ist die Krankenversicherung Ihres Kindes kostenlos. (mehr erfahren)
Mutterschaftsgeld
Zeitgleich mit dem Antrag auf Familienversicherung sollten Sie Ihr Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung beantragen. Senden Sie uns dazu die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes zu. (mehr erfahren)
Elternzeit
Die Elternzeit müssen Sie spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Mutterschutzfrist wird auf die Anspruchsdauer für die Elternzeit angerechnet. (mehr erfahren)
Elterngeld
Elterngeld wird nur für die letzten drei Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld möglichst bald nach der Geburt und vor Ablauf der Mutterschutzfrist. Zuständig sind die Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer. Eine Übersicht über die Elterngeldstellen finden Sie in der Broschüre Elternzeit des Bundesfamilienministeriums. (mehr erfahren)
Kindergeld
Sollten Sie nach der Geburt mit der Geburtsurkunde bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur oder des Arbeitgebers beantragen. Ein Ortsverzeichnis der Familienkassen und den Antrag finden Sie hier: Familienkasse
Lohnsteuerkarte
Die Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte sollten Sie nach der Geburt beim zuständigen Finanzamt oder Bürgerservice Ihrer Stadt beantragen.
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu unseren Leistungen? Dann rufen Sie uns einfach an: 0180 2 221322*. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.
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*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.
Elektronische Gesundheitskarte
Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload





