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Elternzeit und Elterngeld

Jedes erwerbstätige Elternteil hat bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist sogar eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr möglich.

Die Elternzeit ist flexibel: Sie kann von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden. Während der Elternzeit dürfen beide Elternteile bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

Die Elternzeit müssen Sie mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Mutterschutzfrist wird auf die Anspruchsdauer für die Elternzeit angerechnet.

Während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Sie selbst können Ihre Beschäftigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen.

Elterngeld
Eltern haben in den ersten 14 Monaten ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Ein Elternteil kann es maximal zwölf Monate beantragen. Zwei weitere Monate stehen dem anderen Elternteil zu. Bleiben beide Elternteile gleichzeitig zu Hause, beträgt der Anspruch auf Elterngeld insgesamt 7 Monate. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf volle 14 Monate. Das Mutterschaftsgeld sowie der dazugehörige Zuschuss des Arbeitgebers werden auf das Elterngeld angerechnet.

Das Elterngeld beträgt 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt (max. 1.800 EUR). Sind Sie nicht erwerbstätig, erhalten Sie mindestens 300 EUR. Im Falle von Mehrlingsgeburten sowie bei Geringverdienern und Mehrkindfamilien erhöht sich das Elterngeld. Eine weitere Erwerbstätigkeit bis zu maximal 30 Wochenstunden wirkt sich nicht auf den Anspruch auf Elterngeld aus. Das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung wird allerdings bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt.

Wichtig: Elterngeld wird nur für die letzten drei Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld möglichst bald nach der Geburt und vor Ablauf der Mutterschutzfrist. Zuständig sind die Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer.

Kindergeld
Unabhängig von Ihrem Einkommen erhalten Sie Kindergeld. Dieses beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse. Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt: 184 EUR für die ersten zwei Kinder, 190 EUR für das dritte und 215 EUR ab dem vierten Kind. Ein Ortsverzeichnis der Familienkassen und den Antrag finden Sie unter www.familienkasse.de


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