Zusätzliche Betreuungsleistungen
Für Menschen, die infolge- einer Demenzerkrankung
- aufgrund einer geistigen Behinderung
- oder einer psychischen Erkrankung
Ab dem 01.07.2008 ist eine Eingruppierung in eine Pflegestufe nicht mehr erforderlich, sondern betroffene Versicherte können diese Leistung nun auch dann erhalten, wenn ihr Pflegebedarf für eine Pflegestufe zu gering ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Pflegebedürftige im häuslichen Bereich gepflegt wird. Leistungsbezieher der vollstationären Pflege können diese Leistungen nicht beanspruchen.
Der monatliche Leistungsbetrag beträgt je nach Betreuungsaufwand mindestens 100 EUR (Grundbetrag). Der Betreuungsbetrag kann auf 200 EUR monatlich aufgestockt werden, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) dies im Einzelfall empfiehlt.
Maximal kann somit jährlich 1.200 bzw. 2.400 EUR für die zusätzliche Betreuung verwendet werden.
Betreuungsleistungen können nur in Anspruch genommen werden für
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Betreuungsleistungen von zugelassenen Pflegediensten und
- niedrigschwellige Betreuungsangebote
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