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Verhinderungspflege und Ersatzpflege

Ist eine Pflegeperson z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder in Krisensituationen verhindert, werden die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu vier Wochen je Kalenderjahr übernommen. Die Kosten hierfür dürfen die Grenze von 1.550 EUR nicht überschreiten.

Wird die Pflege durch eine Pflegeperson übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert ist, übernimmt die Salus Pflegekasse den Betrag in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe sowie die nachgewiesenen zusätzlichen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten oder Verdienstausfall). Der Betrag des Pflegegeldes und der zusätzlichen Aufwendungen können bis zur Höhe von 1.550 EUR erstattet werden.

Der Pflegebedürftige muss zuvor allerdings mindestens 6 Monate von privaten Pflegepersonen gepflegt worden sein.


Hier können Sie den Antrag auf Verhinderungspflege herunterladen:

 Verhinderungspflege



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