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Wer ist pflegebedürftig? - Pflegestufe III

Pflegebedürftig sind alle Menschen, die durch
  • körperliche
  • geistige oder
  • seelische Erkrankungen oder Behinderungen
nicht in der Lage sind, die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen lebens auszuführen. Deshalb benötigen sie in erheblichen oder höherem Maß fremder Hilfe bei der
  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität und
  • hauswirtschaftlichen Versorgung.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate gegeben sein. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Kunden einer der drei Pflegestufen an.

Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III)
Liegt vor bei Personen die täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen hierbei mindestens 4 Stunden entfallen.

Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit eines Kindes ist ausschlaggebend, wie viel mehr Pflege es im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind benötigt.

Hier können Sie verschiedenen Anträge für Pflegeleistungen herunterladen:

 Allgemeine Pflegeleistungen
 Kurzzeitpflege
 Verhinderungspflege



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