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Pflegesachleistung

Wird die Pflege durch einen Pflegedienst erbracht, werden die Kosten hierfür direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Übernommen werden monatlich (ab dem 01.01.2012) je die Aufwendungen zur Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach Pflegestufe in Höhe von:

Pflegestufe 1:      450 EUR
Pflegestufe 2:   1.100 EUR
Pflegestufe 3:   1.550 EUR
Pflegestufe 3:   1.918 EUR (besonderer Härtefall)


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