Kurzzeitpflege
Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Mit Hilfe der Kurzzeitpflege lassen sich Notsituationen in der Pflege (z. B. bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson) gut überbrücken. Auch bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen stellt die Kurzzeitpflege eine sehr gute Alternative dar.Die Salus Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung sowie medizinische Behandlungspflege für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Die Kosten hierfür dürfen den Höchstbetrag von 1.550 EUR jährlich nicht überschreiten. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft trägt, wie bei der häuslichen Pflege der Versicherte.
Pflegebedürftige Kinder unter 18 Jahren haben einen speziellen Anspruch auf Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder anderen geeigneten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Hier können Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege herunterladen:
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