Kombinationsleistung
Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft zusätzlich eine weitere Person tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden.Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II nimmt die Pflegesachleistung in Höhe von 660 EUR in Anspruch. Dies sind 60 % von 1100 EUR. Pflegegeld der Stufe II gibt es dann noch in Höhe von 40 % von 440 EUR, das sind 176,00 EUR.
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