Pflegehilfsmittel- und technische Hilfen
PflegehilfsmittelDie Leistungen bei häuslicher Pflege werden bei Bedarf ergänzt um Pflegehilfsmittel und um technische Hilfen im Haushalt, die der Erleichterung der Pflege dienen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel die zum Verbrauch (z. B. Bettschutzeinlagen) bestimmt sind werden monatlich bis zu einem Betrag von 31 EUR erstattet. Weiterhin dürfen die Hilfsmittel nur von zugelassenen Vertragspartnern abgegeben werden. Eine gesetzliche Zuzahlung entfällt.
Technische Hilfen
Technische Hilfen (z. B. Pflegebetten) werden den Pflegebedürftigen in geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen. Zu den Kosten zahlen Volljährige Pflegebedürftige eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 EUR je Hilfsmittel. Bei einer leihweisen Überlassung entfällt die Zuzahlung.
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