Soziale Absicherung von Pflegepersonen
Beiträge zur RentenversicherungFür Personen, die einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegen und zusätzlich keine Beschäftigung über 30 Wochenstunden ausüben, zahlt die Salus Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand.
Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
Pflegepersonen haben die Möglichkeit sich per Antrag freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern. Weiterhin werden für Pflegepersonen, welche ins Erwerbsleben zurückkehren wollen, die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur übernommen. In bestimmten Fällen besteht ferner ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gesetzliche Unfallversicherung
Durch die Pflegeversicherung werden alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert. Damit wird - wie bei Arbeitnehmern - gewährleistet, dass Pflegepersonen bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit abgesichert sind.
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Elektronische Gesundheitskarte
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