
Eine gute Entscheidung: Jetzt zur Salus BKK wechseln
Individuelle Betreuung, optimale Leistungen und ausgezeichnete Zusatzleistungen - ein Wechsel zur Salus BKK lohnt sich in jedem Fall (alle Vorteile kennenlernen).
So einfach wechseln Sie zur Gutfühlversicherung:
Ob als Arbeitnehmer oder Auszubildender, Selbstständiger, Student oder Rentner - Sie können ganz einfach Mitglied bei der Salus BKK werden:
Online: Nutzen Sie unseren Online-Aufnahmeantrag zum bequemen Beitritt übers Internet: zum Online-Antrag.
Per Post: Drucken Sie sich Ihre Beitrittserklärung im pdf-Format aus (zum Download-Bereich) und senden sie ausgefüllt und unterschrieben zurück an:
Salus BKK
Siemensstraße 5 a
63263 Neu-Isenburg
| 3 Schritte zur Mitgliedschaft |
- Bisherige Krankenversicherung schriftlich kündigen
Wenn Sie bereits 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, können Sie jederzeit zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.
- Mitgliedsantrag und Kündigungsbestätigung Ihrer Vorkasse abschicken
Innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Kündigung erhalten Sie von Ihrer Vorkasse eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Senden Sie uns diese zusammen mit Ihrer unterschriebenen Mitgliedserklärung zu.
- Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber abgeben
Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns Ihre neue Versichertenkarte und eine Mitgliedsbescheinigung. Geben Sie diese Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber (bzw. der Arbeitsagentur oder der Hochschule) ab. Als freiwilliges Mitglied senden Sie die Mitgliedsbescheinigung einfach Ihrer bisherigen Krankenkassen zu.
| Wichtige Hinweise |
- Mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Ende eines Kalendermonats können Sie Ihre bisherige Krankenkasse unter Beachtung der Bindungsfrist schriftlich kündigen. Wenn Sie z. B. am 02.05. kündigen, können Sie ab dem 01.08. Mitglied der Salus BKK werden. Erhebt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Die Mitgliedsbescheinigung der Salus BKK muss bis zum Ende der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer bisherigen Krankenkasse vorliegen
| Weitere Links zum Thema |
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