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Gesetzliche Zuzahlungen

Bei einigen Leistungen wie Arzneimittel, Haushaltshilfe oder Krankenhausbehandlung müssen sich gesetzlich Versicherte an den Kosten beteiligen. So will es der Gesetzgeber. Der gesetzliche Eigenanteil ist pro Kalenderjahr begrenzt. Übersteigen Ihre Zuzahlungen Ihre individuelle Belastungsgrenze, können Sie die Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen (mehr erfahren).

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Zuzahlungen und Ausnahmefälle:

Leistungen Zuzahlung Ausnahmen
Arznei- und Verbandmittel 

10 % des Preises, jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Arzneimittel. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten des Mittels zu zahlen.

18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Ärztliche Behandlung Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt Überweisungen
Vorsorge- und Früherkennungs-untersuchungen
18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Fahrkosten bei ambulanten Fahrten werden nur in besonderen
Ausnahmefällen übernommen, vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich

10 % des Fahrpreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; zu zahlen sind nicht mehr als die Kosten des Fahrpreises

Keine (auch nicht für Kinder und Jugendliche) 
Haushaltshilfe 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR

18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme der Leistung je Kalenderjahr, zzgl. 10 EUR je Verordnung

18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Heilmittel 10 EUR der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung

18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Hilfsmittel 10 % des Hilfsmittels (z. B. Hörgerät), jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten eines Mittels zu zahlen.

Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 EUR pro Monat.
18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Krankenhausbehandlung 10 EUR pro Tag Begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr
18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Mütter- bzw. Väterkuren 10 EUR pro Tag 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Soziotherapie 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR

18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation 10 EUR pro Tag Bei Anschlussheilbehandlungen: Begrenzung auf 28 Tage im Kalenderjahr
18. Lebensjahr noch nicht vollendet


Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu Zuzahlungen? Dann rufen Sie uns einfach an:
0180 2 221322*. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.


*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.


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