Gesetzliche Zuzahlungen
Bei einigen Leistungen wie Arzneimittel, Haushaltshilfe oder Krankenhausbehandlung müssen sich gesetzlich Versicherte an den Kosten beteiligen. So will es der Gesetzgeber. Der gesetzliche Eigenanteil ist pro Kalenderjahr begrenzt. Übersteigen Ihre Zuzahlungen Ihre individuelle Belastungsgrenze, können Sie die Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen (mehr erfahren).Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Zuzahlungen und Ausnahmefälle:
| Leistungen | Zuzahlung | Ausnahmen |
| Arznei- und Verbandmittel | 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Arzneimittel. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten des Mittels zu zahlen. |
18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| Ärztliche Behandlung | Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt | Überweisungen Vorsorge- und Früherkennungs-untersuchungen 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Fahrkosten bei ambulanten Fahrten werden nur in besonderen |
10 % des Fahrpreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; zu zahlen sind nicht mehr als die Kosten des Fahrpreises |
Keine (auch nicht für Kinder und Jugendliche) |
| Haushaltshilfe | 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR |
18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme der Leistung je Kalenderjahr, zzgl. 10 EUR je Verordnung |
18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| Heilmittel | 10 EUR der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung |
18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| Hilfsmittel | 10 % des Hilfsmittels (z. B. Hörgerät), jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten eines Mittels zu zahlen. | Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 EUR pro Monat. |
| Krankenhausbehandlung | 10 EUR pro Tag | Begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| Mütter- bzw. Väterkuren | 10 EUR pro Tag | 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| Soziotherapie | 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR |
18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
| Stationäre Vorsorge und Rehabilitation | 10 EUR pro Tag | Bei Anschlussheilbehandlungen: Begrenzung auf 28 Tage im Kalenderjahr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu Zuzahlungen? Dann rufen Sie uns einfach an:
0180 2 221322*. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.
*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.
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