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Transport- und Fahrkosten

Fahr- und Transportkosten sind vorgesehen bei stationärer Krankenhausbehandlung oder stationären Kurmaßnahmen, bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, bei erforderlichen Fahrten mit einem Krankentransportwagen oder bei Fahrten, durch die eine Krankenhausbehandlung vermieden wird (z. B. Chemo- oder Strahlentherapie, ambulante Operationen). Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR pro Fahrt.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht übernommen. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung der Salus BKK können Kosten übernommen werden.


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