Seiteninhalt



Wahltarif: Selbstbehalt

Teilnahmebedingungen
Ähnlich einer Kaskoversicherung im KFZ-Bereich entscheiden sich Teilnehmer am Selbstbehalt-Tarif für eine Selbstbeteiligung an etwaigen Krankheitskosten.

Durch den gewählten Selbstbehalt sichern Sie sich Ihre jährliche Prämie, die Sie jeweils zu Jahresbeginn ausgezahlt bekommen. Die Erstattung von in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt jedoch erst, wenn der gewählte Selbstbehalt erstmals überschritten ist. Vorsorge- und Präventionsleistungen werden ohne Selbstbehalt sofort erstattet.

Diese Selbstbeteiligung ist bei der Salus BKK einkommensabhängig. Sie können sich, je nach Höhe des Jahreseinkommens, für eine unserer Tarifstufen entscheiden.

Die Wahl dieses Tarifes ist an die Kostenerstattung (§ 13 Sozialgesetzbuch V) gebunden. Nehmen Sie eine Leistung in Anspruch, so treten Sie zunächst in Vorleistung für die anfallenden Kosten. Die Kostenerstattung ist für den gesamten ambulanten Bereich zu wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Kostenerstattung privatärztlich behandelt werden und die behandelnden Ärzte in der Regel ein höheres Honorar in Rechnung stellen (Dies kann bis zum 3,5-fachen des regulären Arzthonorars betragen).

Die Mehrkosten sind von der Erstattung ausgeschlossen und werden dem gewählten Selbstbehalt nicht angerechnet. Die Wahl der Kostenerstattung ist daher dann sinnvoll, wenn diese möglichen Kosten anderweitig abgesichert sind.

Der Tarif lässt sich nicht mit einem weiteren Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung kombinieren. Teilnehmen können alle Mitglieder deren Beiträge nicht von Dritten (Arbeitsagentur, Sozialamt, usw.) gezahlt werden.

So einfach geht's
Eine schriftliche Vereinbarung reicht aus, um sich in diesen Tarif einschreiben zu lassen. Informieren Sie sich vor Ihrer Entscheidung bei uns über die Vor- und Nachteile dieses Tarifs. Unsere Experten beraten Sie gerne. Die Prämie wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, jeweils zu Beginn des Kalenderjahres im Voraus ausgezahlt.

Teilnahmebedingungen
Selbstverständlich können Sie, wenn Ihnen das Risiko zu hoch erscheint, trotz höheren Einkommens auch einen niedrigeren Tarif wählen. So können Sie über den passenden Tarif und Ihren Bonus selbst entscheiden.

Bindungsfrist
An die Wahl dieses Tarifes und der Mitgliedschaft bei Ihrer Salus BKK sind Sie durch Ihre Entscheidung drei Jahre gebunden. Diese Bindungsfrist ist gesetzlich festgelegt. In besonderen Härtefällen (z. B. Arbeitslosigkeit etc.) kann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.


Rechtlicher Hinweis
Die Salus BKK ist im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu verpflichtet, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). (mehr erfahren)

Themenbox rechts


Mitglieder-Service

Eine gute Entscheidung: Jetzt zur Salus Betriebskrankenkasse wechseln. Individuelle Betreuung, optimale Leistungen und ausgezeichnete Zusatzleistungen - ein Wechsel zur Salus BKK lohnt sich in jedem Fall.
Die Salus Betriebskrankenkasse möchte für Sie immer ein wenig besser sein, als Sie es von uns erwarten. Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und freuen uns über Verbesserungsvorschläge!
Mitglieder werben

Newsletter bestellen

Ob Beiträge zu aktuellen Gesundheitsthemen, wertvolle Tipps und Gewinnspiele oder Informationen zu den Leistungen der Salus Betriebskrankenkasse - mit dem Newsletter der Gutfühlversicherung bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter Salus news.

Elektronische Gesundheitskarte

Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload

Online-Abnehmprogramm in Kooperation mit eBalance

eBalance - das Online-Abnehmprogramm

BKK AktivBleiber

Aktivbleiber.de - Werd' aktiv!