Wahltarif: Selbstbehalt
| Teilnahmebedingungen |
Durch den gewählten Selbstbehalt sichern Sie sich Ihre jährliche Prämie, die Sie jeweils zu Jahresbeginn ausgezahlt bekommen. Die Erstattung von in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt jedoch erst, wenn der gewählte Selbstbehalt erstmals überschritten ist. Vorsorge- und Präventionsleistungen werden ohne Selbstbehalt sofort erstattet.
Diese Selbstbeteiligung ist bei der Salus BKK einkommensabhängig. Sie können sich, je nach Höhe des Jahreseinkommens, für eine unserer Tarifstufen entscheiden.
Die Wahl dieses Tarifes ist an die Kostenerstattung (§ 13 Sozialgesetzbuch V) gebunden. Nehmen Sie eine Leistung in Anspruch, so treten Sie zunächst in Vorleistung für die anfallenden Kosten. Die Kostenerstattung ist für den gesamten ambulanten Bereich zu wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Kostenerstattung privatärztlich behandelt werden und die behandelnden Ärzte in der Regel ein höheres Honorar in Rechnung stellen (Dies kann bis zum 3,5-fachen des regulären Arzthonorars betragen).
Die Mehrkosten sind von der Erstattung ausgeschlossen und werden dem gewählten Selbstbehalt nicht angerechnet. Die Wahl der Kostenerstattung ist daher dann sinnvoll, wenn diese möglichen Kosten anderweitig abgesichert sind.
Der Tarif lässt sich nicht mit einem weiteren Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung kombinieren. Teilnehmen können alle Mitglieder deren Beiträge nicht von Dritten (Arbeitsagentur, Sozialamt, usw.) gezahlt werden.
| So einfach geht's |
| Teilnahmebedingungen |
| Bindungsfrist |
| Rechtlicher Hinweis |
Elektronische Gesundheitskarte
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