Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Das Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes wird von der Salus BKK übernommen, wenn es nach ärztlicher Bestätigung erforderlich ist, dass sie zur Betreuung Ihres erkrankten und ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben.Voraussetzung ist, dass keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind betreuen kann und Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder bei Ihrem Kind eine Behinderung vorliegt, die Ihre Hilfe erfordert.
Es können für jedes Kind 10 Arbeitstage in jedem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, jedoch maximal 25 Arbeitstage im Kalenderjahr. Bei alleinerziehenden Versicherten verdoppelt sich der jeweilige Anspruch.
Sollten Sie jedoch durch Ihren Arbeitgeber bezahlte Freistellung erhalten, entfällt der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes durch die Salus BKK.
Gerne beraten wir Sie im Einzelfall! Rufen Sie uns einfach unser Kundentelefon an: 0180 2 221322*
*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.
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