Hilfsmittel
Hilfsmittel, wie etwa Rollstühle, Hörgeräte, Körperersatzstück o. ä. werden in Höhe der Vertragssätze übernommen. Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres tragen einen Eigenanteil von 10 % der Kosten, mindestens 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten für das Mittel.Für die Hilfsmittelgruppen
- Einlagen für Schuhe
- Hörgeräte
- Inkontinenzartikel (Windeln und Vorlagen)
- Kompressionsstrümpfe und
- Stomaartikel
Elektronische Gesundheitskarte
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