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Haushaltshilfe

Trotz Krankheit muss auch der Haushalt gemacht werden. Ob Familie mit Kindern, alleinerziehend oder alleinlebend, wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, welche längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten gezahlt wird.

Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt gleichermaßen für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Alleinlebende.

Auch wenn in Verbindung mit einer ambulanten ärztlichen Behandlung ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann, übernimmt die Salus BKK die Kosten für eine Haushaltshilfe für die Dauer der sonst notwendigen Krankenhausbehandlung.

Zuzahlungsregelung
Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres tragen einen Eigenanteil von 10 % der Kosten, kalendertäglich mindestens 5,00 EUR, maximal jedoch 10,00 EUR.

Den Antrag auf Haushaltshilfe können hier herunterladen:

Antrag auf Haushaltshilfe


Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Haushaltshilfe und zu den Leistungsvoraussetzungen haben, rufen Sie uns bitte an. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne am Kundentelefon: 0180 2 221322*



*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.

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