Brillen und Kontaktlinsen
Bis zum 18. LebensjahrDie Salus BKK übernimmt für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der jeweiligen Festbeträge. Kontaktlinsen oder Kunststoffgläser werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Ein erneuter Anspruch auf eine Sehhilfe besteht für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien oder in medizinisch zwingend erforderlichen Fällen.
Ab dem 18. Lebensjahr
Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf sich die Salus BKK als gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen nur noch dann beteiligen, wenn bei beiden Augen eine besonders schwere Augenerkrankung, Verletzung oder Sehschwäche vorliegt. Die gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Für Brillengestelle und Kontaktlinsen-Pflegemittel müssen Versicherte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen selbst aufkommen.
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu den Leistungen der Salus BKK? Dann rufen Sie einfach unser Kundentelefon an: 0180 2 221322*. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.
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*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min. |
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