Wahltarif: Beitragsrückgewähr
Senken Sie Ihre Gesundheitskosten und sparen Sie sich 100 % eines Monatsbeitrags.
Sichern Sie sich für jedes Jahr Ihrer Teilnahme, in dem Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen keine Leistungen in Anspruch nehmen, eine Prämie. Leistungen für nicht volljährige Angehörige werden nicht angerechnet
Werden dagegen Behandlungen (z. B. Krankenhausbehandlung) erforderlich, ist eine Beitragsrückerstattung nicht möglich.
Als Gutfühlversicherung ist aber für uns selbstverständlich, dass die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen der Prämienzahlung nicht schmälern.
Sie und Ihre Familie müssen nicht auf eine Prämie verzichten, wenn ausschließlich diese Leistungen in Anspruch genommen werden:
- Prävention und Selbsthilfe
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen
in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Der Wahltarif ist im Voraus zu wählen. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgt automatisch eine Prüfung, ob Beiträge zurück erstattet werden können. Eine schriftliche Vereinbarung reicht aus, um sich in diesen Tarif einschreiben zu lassen. Informieren Sie sich vor Ihrer Entscheidung bei uns über die Vor- und Nachteile dieses Tarifs. Unsere Experten beraten Sie gerne.
An die Wahl dieses Tarifes und der Mitgliedschaft bei Ihrer Salus BKK sind Sie durch Ihre Entscheidung ein Jahr gebunden. Diese Bindungsfrist ist gesetzlich festgelegt. In besonderen Härtefällen (z. B. Arbeitslosigkeit etc.) kann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
Die Salus BKK ist im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes dazu
verpflichtet, gewährte Bonuszahlungen dem Finanzamt zu melden (§ 10 EStG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). (
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