Seiteninhalt



Befreiung von den Zuzahlungen

Jeder Versicherte ist verpflichtet, Zuzahlungen zu leisten, eine vollständige Befreiung sieht der Gesetzgeber nicht vor. Laut Gesetz beträgt die Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) maximal 2 % der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes (1 % bei chronischen Erkrankungen).

Zu den Bruttoeinnahmen gehören unter anderem Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel Miet- und Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge. Leben im gemeinsamen Haushalt noch Angehörige sind für den Ehegatten 15 % der jährlichen Bezugsgröße sowie für jedes mitversicherte Kind der doppelte Steuerfreibetrag von 7.008,- EUR in Abzug zu bringen.

Bis zu dieser Grenze hat der Versicherte die Eigenanteile selbst zu leisten. Was darüber hinaus anfällt, geht zu Lasten der Krankenkasse.

Auf die Zuzahlungen werden alle gesetzlichen Zuzahlungen wie z. B. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, die Praxisgebühr oder die Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung angerechnet. Nicht angerechnet werden Kosten, die dadurch entstehen, dass z. B.:
  • Arzneimittel / Hilfsmittel abgegeben werden, die höhere als vom Festbetrag abgedeckten Kosten verursachen,
  • aufwändigere Leistungen als eigentlich notwendig in Anspruch genommen werden,
  • Aufwendungen für Mittel entstehen, deren Verordnung zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen ist,
  • Eigenanteile für Hilfsmittel, die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens beinhalten (z.B. orthopädische Schuhe),
  • Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung etwa für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorgenommen werden.
Ebenfalls nicht angerechnet werden Eigenanteile zu Zahnersatz und bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können, anders als bisher, nicht mehr auf die Belastungsgrenze angerechnet werden.

Sollte die Belastungsgrenze bereits im laufenden Jahr erreicht werden, kann bei entsprechendem Nachweis ein Befreiungsausweis von der Krankenkasse für das restliche Kalenderjahr ausgestellt werden. Es ist daher wichtig, die Eigenanteile entsprechend zu dokumentieren. Hierfür stellt die Salus BKK entsprechende Zuzahlungshefte zur Verfügung, in dem die Zuzahlungen dokumentiert und bescheinigt werden können.

Gern können Sie auch die entsprechenden Belege und Quittungen der Apotheke einreichen. Diese müssen auf Ihren Namen ausgestellt sein. Sollten Eigenanteile oberhalb der Belastungsgrenze erbracht worden sein, kann am Jahresende natürlich eine Erstattung bei der Salus BKK beantragt werden.

Den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Erstattung / Befreiung von Zuzahlungen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel keine Zuzahlungen leisten. Auch die Praxisgebühr entfällt.

Noch Fragen?


Haben Sie noch Fragen zu Zuzahlungen? Dann rufen Sie uns einfach an:
0180 2 221322*. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.


*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.


Themenbox rechts


Mitglieder-Service

Eine gute Entscheidung: Jetzt zur Salus Betriebskrankenkasse wechseln. Individuelle Betreuung, optimale Leistungen und ausgezeichnete Zusatzleistungen - ein Wechsel zur Salus BKK lohnt sich in jedem Fall.
Die Salus Betriebskrankenkasse möchte für Sie immer ein wenig besser sein, als Sie es von uns erwarten. Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und freuen uns über Verbesserungsvorschläge!
Mitglieder werben

Newsletter bestellen

Ob Beiträge zu aktuellen Gesundheitsthemen, wertvolle Tipps und Gewinnspiele oder Informationen zu den Leistungen der Salus Betriebskrankenkasse - mit dem Newsletter der Gutfühlversicherung bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter Salus news.

Elektronische Gesundheitskarte

Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload

Online-Abnehmprogramm in Kooperation mit eBalance

eBalance - das Online-Abnehmprogramm

BKK AktivBleiber

Aktivbleiber.de - Werd' aktiv!