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Arznei- und Verbandmittel

Die Salus BKK übernimmt die Kosten für verordnungsfähige Arznei- und Verbandmittel bis zur Höhe der Festbeträge bzw. Apothekenabgabepreises abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen.

Versicherte müssen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,- EUR und höchstens 10,- EUR pro Mittel entrichten - allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels an die abgebende Stelle. Für Harn- und Blutteststreifen besteht weiterhin Zuzahlungsfreiheit, sofern sie ärztlich verordnet wurden.

Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Befreiung von den Zuzahlungen. Den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Erstattung / Befreiung von Zuzahlungen

Arzneimittel - Zuzahlungsbefreiung bei Arzneimitteln mit Festbeträgen

Für Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit den selben Wirkstoffen) gelten Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen werden von der Zuzahlung freigestellt, wenn deren Apothekenverkaufspreise die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten.

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