Gesundheitskurse
Externe AnbieterMöchten Sie an einem Präventionskurs teilnehmen, in einem Kieser Studio oder bei Fitness First trainieren? Dann informieren Sie sich hier über die Zuschussmöglichkeiten Ihrer Salus BKK. Die Experten der Salus Gesundheitsförderung erklären Ihnen alles Wissenswerte rund um das Thema externe Präventionskurse und stehen Ihnen gern auch persönlich Rede und Antwort: Mailen Sie Ihre Anfrage unter gesund@salus-bkk.de oder rufen Sie unser Kundentelefon an: 0180 2 221322*. Gerne können Sie auch in unserer Präventionskursdatenbank nach einem passenden Kurs in Ihrer Nähe suchen.
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Präventionskurse Seite 1/3
Bevor Sie mit Ihrem Gesundheitskurs starten, finden Sie hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema externe Präventionskurse:
1. An welchen Kursen beteiligt sich die Salus BKK?
Wir beteiligen uns an Kursen aus folgenden Handlungsfeldern:
- Bewegung (z.B. Rückenschule, Nordic Walking)
- Entspannung (z.B. Autogenes Training, Yoga, Tai Chi)
- Ernährung (z.B. Gewichtsreduktionskurse)
- Suchtmittelprävention (z.B. Raucherentwöhnungskurse)
Ob ein Zuschuss möglich ist, klären Sie am besten gemeinsam mit unseren Experten des Teams Gesundheitsförderung vor Kursantritt. Dazu benötigen diese die Adressdaten des Kursanbieters, eine Telefonnummer und gegebenenfalls den Namen eines Ansprechpartners. Sie können uns Ihre Anfrage unter gesund@salus-bkk.de mailen oder unser Kundentelefon 0180 2 221322* anrufen.
2. In welcher Höhe beteiligt sich die Salus BKK an meinem Kurs?
Die Salus BKK beteiligt sich an 80 % der Kosten, maximal jedoch 80,00 € pro Kurs (bei Kindern ab 6 Jahren 100 %, max. 80 Euro). Sie können in einem Kalenderjahr bis zu 160,00 Euro für zugelassene Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie eine unserer Gesundheitsreisen buchen (BKK Aktivwoche, Well-Aktiv oder Gutfühlwochenende) oder lieber an bis zu zwei zugelassenen Präventionskursen teilnehmen. (Hier erfahren Sie mehr: So bezuschusst die Salus BKK Ihre Präventionsmaßnahme)
3. Wie finde ich einen passenden Präventionskurs?
Wenn Sie schon wissen, welchen Kurs Sie besuchen möchten, aber noch keinen Kursleiter kennen, können Sie auch direkt in der Präventionskursdatenbank nach einem zugelassenen Kursleiter in Ihrer Nähe suchen.
Oder Sie rufen uns einfach an: Am Kundentelefon 0180 2 221322* beraten wir Sie gerne zu geeigneten Kursen und helfen Ihnen bei der Suche nach einem zugelassenen Kursleiter.
4. Kann ich mir selbst einen Kursanbieter suchen?
Gerne können Sie sich selbst einen Kursanbieter suchen. Bitte melden Sie sich dann vor Kursbeginn bei uns, damit wir die Qualifikationen des Kursleiters überprüfen können. Sie können sich auch über unsere Präventionskursdatenbank einen Kursleiter suchen. In dieser Datenbank finden Sie alle externen Kursleiter, die von uns bereits auf Ihre Qualifikation hin überprüft wurden und deren Kurse wir bezuschussen.
5. Welche Angaben benötigen Sie von mir für eine Kostenbeteiligung?
Sie beantragen die Kostenbeteiligung formlos, indem Sie die Teilnahmebestätigung im Original nach Abschluss des Kurses einreichen. Neben der Originalbestätigung benötigen wir von Ihnen nur noch die gültige Bankverbindung, weil die anteilige Kostenerstattung bargeldlos erfolgt.
6. Kann ich Ihnen die Teilnahmebestätigung auch faxen?
Bitte faxen Sie uns keine Teilnahmebestätigungen. Auch kopierte Unterlagen sind ungültig, weil wir Kostenerstattungen nur bei Original-Teilnahmebestätigungen durchführen können.
7. Ich habe von meinem Kursleiter eine Quittung erhalten. Kann ich diese bei Ihnen einreichen?
Eine Quittung reicht nicht aus. Wir benötigen eine Teilnahmebestätigung, aus welcher der Kurszeitraum und der Preis hervorgehen. Die Teilnahmebestätigung muss vom Kursleiter unterschrieben und gestempelt sein, außerdem muss die Anschrift des Kursanbieters aus der Teilnahmebestätigung hervorgehen. Gerne können Sie bei uns einen Vordruck hierüber anfordern, wir prüfen dann gleich, ob der Kursleiter zugelassen ist. Wenn der Kursleiter für den von Ihnen gewählten Kurs zugelassen ist, schicken wir Ihnen den Vordruck zu. Den Vordruck können Sie dann dem Kursanbieter am Endes des Kurses zum Ausfüllen vorlegen.
8. Ich bin über meinen Ehepartner bei Ihnen versichert, beteiligen Sie sich dann auch an den Kosten für Präventionskurse?
Ja, natürlich. Auch mitversicherte Familienangehörige können eine anteilige Kostenerstattung beantragen.
9. Seit einiger Zeit trainiere ich regelmäßig in einem Fitnessstudio und habe nun einen Vertrag abgeschlossen. Dürfen sich Krankenkassen auch an Mitgliedsbeträgen beteiligen?
Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich im Rahmen der Kostenerstattung für Präventionskurse weder an Mitgliedsbeiträgen noch an Jahresbeiträgen etwa für Sportvereine oder Fitnessstudios beteiligen. Grundsätzlich dürfen sich gesetzliche Krankenkassen nur an in sich abgeschlossenen Präventionskursen bei zugelassenen Kursleitern beteiligen.
Haben Sie vielleicht noch Fragen zu einem Training in den Kieser Studios? Dann lesen Sie weiter auf der nächsten Seite!
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*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.
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