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Studenten richtig versichern

Studenten, die neben Ihrem Studium arbeiten, sind in der Regel sozialversicherungsfrei, wenn das Studium die überwiegende Zeit des Studenten in Anspruch nimmt. Für die Beurteilung, wann ein Student in seinem Job sozialversicherungsfrei ist, wurden durch die Rechtssprechung über die Jahre hinweg verschiedene Kriterien gebildet, wie z.B. die 20-Stunden-Grenze.

In der Praxis tauchen jedoch vermehrt Probleme bei der Abgrenzung zwischen der Sozialversicherungsfreiheit als Student und einem Minijob auf. Da sich die Sozialversicherungsfreiheit als Student nicht auf die Rentenversicherung auswirkt, hat der Unterschied zwischen Minijob und Student sowohl versicherungs- als auch beitragsrechtliche Konsequenzen.

Bei der Beurteilung ist immer vorrangig zu prüfen, ob es sich um einen Minijob handelt. Sind die Kriterien hierzu erfüllt, nämlich ein maximaler regelmäßiger Verdienst von 400,- EUR, ist er als Minijobber anzumelden. Dabei ist auch ein gelegentliches Überschreiten der Höchstgrenze zulässig. Als gelegentlich wird hierbei ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten innerhalb eines Jahres betrachtet. Rentenversicherungspflicht tritt dann nicht ein und es sind die entsprechenden Pauschalen an die Bundesknappschaft zu zahlen.

Nur, wenn die Voraussetzungen für einen Minijob nicht (mehr) gegeben sind, ist zu prüfen, inwieweit Sozialversicherungsfreiheit als Student eintritt.

Der Rentenversicherungsträger prüft bei den Betriebsprüfungen diesen Sachverhalt sorgfältig. Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Salus BKK gerne zur Verfügung.


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