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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung


Das Bundeskabinett hat für das kommende Jahr neue Rechengrößen in der Sozialversicherung festgelegt. Einige der Bezugsgrößen wirken sich dabei auch auf die gesetzliche Krankenversicherung aus: Die Beitragsbemessungsgrenze, die das höchste monatliche Bruttoentgelt für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge festlegt, steigt bundesweit von 3.712,50 auf 3.825 Euro. Die jährliche Obergrenze, bis zu der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind, steigt von 49.500 auf 50.850 Euro.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mit der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über die Rechengrößen der Sozialversicherung 2012 (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats):

Rechengrößen der Sozialversicherung 2012 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat)


Sozialversicherungsrechengrößen Monat (West) 
Jahr (West)
Monat (Ost) Jahr (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
5.600 Euro 67.200 Euro
4.800 Euro 57.600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
6.900 Euro 82.800 Euro 5.900 Euro 70.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
5.600 Euro 67.200 Euro 4.800 Euro 57.600 Euro
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.237,50 Euro 50.850 Euro
4.237,50 Euro 50.850 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
3.825 Euro 45.900 Euro 3.825 Euro 45.900 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.625 Euro* 31.500 Euro*
2.240 Euro 26.880 Euro

 
   
vorläufiges Durchschnittsentgelt/         
Jahr in der Rentenversicherung
 32.446 Euro


* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

(Salus professional 5-2011)

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