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Neuerungen im Meldewesen – Elektronischer Datenaustausch wird erweitert


Eine Vielzahl von Daten wird inzwischen nur noch auf elektronischem Wege übermittelt. Insbesondere zwischen den Krankenkassen und den Arbeitgebern steigt dabei die Zahl der Meldungen, die verpflichtend auf dem elektronischen Weg übertragen werden müssen. Seit Jahresbeginn sollen auch die Meldungen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens (Betriebsrenten) maschinell erfolgen. Hierbei müssen sowohl die Bewilligungen der Renten als auch mögliche Änderungen gemeldet werden. Auch die Auszahlung von kapitalisierten Direktversicherungen sind maschinell zu melden. Es wird dringend empfohlen, einen Bestandsabgleich mit den Krankenkassen durchzuführen, damit das Meldeverfahren möglichst reibungslos läuft.

Umlage U1 und U2


Ebenfalls sind ab 2011 die Erstattungsanträge für die Umlage U1 und U2 maschinell zu melden. Allerdings kommt es laut Krankenkassen und Arbeitgebern noch zu massiven Problemen. Deshalb werden in einer Übergangsphase noch Papieranträge angenommen. Für die Arbeitgeberversicherung der Salus BKK ist der BKK Landesverband Mitte in Magdeburg zuständig.

Soweit Ihr Lohnabrechnungsprogramm dies noch nicht unterstützt, haben Sie auch die Möglichkeit Anträge über die Internetseite der ITSG GmbH abzuwickeln. Alle Informationen zum Datenaustausch hat die BKK Arbeitgeberversicherung hier zusammengestellt: www.bkk-aag.de/download.php?id=519

Ebenso sind auch die Verdienstbescheinigungen für die Berechnungen von Kranken- oder Verletztengeld elektronisch zu melden. Auch hier unterstützt Sie die ITSG GmbH. Ob und inwieweit in diesem Kontext das ELENA-Verfahren tatsächlich in der angedachten Form zum Einsatz kommt, ist derzeit noch unklar.

(Salus professional 1-2011)

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