Drohender Mehraufwand für Arbeitgeber bei säumigen Zahlern
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Wenn Ihr Arbeitnehmer seine Zusatzbeiträge nicht bezahlt, übermittelt die Krankenkasse künftig seine Daten an das Hauptzollamt. Weigert sich ein Versicherter trotz zahlreicher Aufforderungen und Mahnschreiben, die Zusatzbeiträge zu bezahlen, gibt das Hauptzollamt eine Vollstreckungsankündigung heraus. Spätestens jetzt sollte der Versicherte seine Schuld begleichen, um eine Pfändung abzuwenden.
Arbeitgeber wird zum Drittschuldner
Kommt es zur Pfändung des Einkommens, ist der Arbeitgeber als Drittschuldner für die ordnungsgemäße Durchführung der Einkommenspfändung verantwortlich. Das bedeutet: Sie müssen prüfen, ob die Pfändung zulässig und wirksam ist. Falls bei dem Schuldner weitere Pfändungsbeschlüsse vorliegen, legen Sie den Rang der Pfändung fest. Binnen zwei Wochen müssen Sie zudem eine Drittschuldnererklärung abgeben, in der Sie mitteilen, ob und inwieweit Sie die Pfändung anerkennen.
Um Ihren Aufwand gering zu halten, lohnt es sich also, Ihre Mitarbeiter vorbeugend auf die Risiken der Zahlungsverweigerung hinzuweisen. Der Mehraufwand reduziert sich für alle Beteiligten, wenn Ihre Mitarbeiter bei einer Krankenkasse wie der Salus BKK versichert sind: Bei der Salus BKK gibt es 2011 keinen Zusatzbeitrag - garantiert.
(Salus professional 2-2011)
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