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Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind sozialversicherungspflichtig


Ab dem 1. Juli 2011 beginnt in Deutschland der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Im BFD können sich außerhalb von Beruf und Schule alle Bürgerinnen und Bürger für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten engagieren – in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern. Jugendliche und junge Erwachsene können diesen Dienst anstelle des Zivildienstes absolvieren, der mit der Aussetzung der Wehrpflicht entfällt.

In der Sozialversicherung wird der BFD wie andere Freiwilligendienste behandelt – beispielsweise das freiwillige soziale oder ökologische Jahr. Demzufolge sind alle Teilnehmer sozialversicherungspflichtig, auch wenn sie mit ihrem Einkommen monatlich unter die 400 Euro Grenze fallen. Die Regeln für die Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro finden beim BFD ebenfalls keine Verwendung.

Taschengeld und Sachleistungen sind beitragspflichtige Einnahmen


Im BFD erhalten die Teilnehmer für ihre vertraglich vereinbarte, unentgeltliche Tätigkeit ein Taschengeld und Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung im Wert von 330 Euro. Die Einsatzstelle kann alternativ auch einen Geldbetrag von etwa 500 Euro auszahlen. Diese Bezüge gelten als beitragspflichtige Einnahmen, von denen die Einsatzstelle den Gesamtsozialversicherungsbeitrag trägt. Es müssen keine Umlagebeiträge zur U1 oder U2 abgeführt werden. Die Insolvenzgeldumlage wird zwar fällig, sie liegt im Jahr 2011 aber bei 0,0 Prozent.

Gut zu wissen: Wenn der BFD innerhalb eines Monats nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beginnt, wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung aus der monatlichen Bezugsgröße berechnet. Sie liegt 2011 bei 2.555 Euro.

Service-Hotline geschaltet

Für alle Fragen zum Thema Bundesfreiwilligendienst hat das neue Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine Service-Hotline eingerichtet: 0221 3673-0. Das Bundesamt beantwortet Ihre Fragen auch per E-Mail an info@bundesfreiwilligendienst.de


(Salus professional 03-2011)

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