Anpassung von Insolvenzgeldumlage und Rentenbeitrag geplant
2012 muss voraussichtlich wieder die Insolvenzgeldumlage gezahlt werden. Anders als im Jahr 2011 gibt es nach dem Entwurf der Bundesregierung zur Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012 keine Nullrunde mehr. Die Umlage soll 0,04 Prozent der Bruttolöhne betragen. Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Zudem beabsichtigt die Bundesregierung den Beitragssatz zur Rentenversicherung zum 01.01.2012 abzusenken. Angedacht ist eine Absenkung um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Die Entscheidung hierüber wird spätestens Anfang Dezember fallen.
(Salus professional 05-2011)