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Neuregelung der Krankenversicherungsfreiheit für Besserverdienende beschlossen


Der Bundestag hat am 12. November das GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen. Damit wird auch die Krankenversicherungsfreiheit von Angestellten geändert. War bisher neben der vorausschauenden Betrachtung auch immer ein Blick auf die vergangenen 3 Kalenderjahre notwendig, kehrt der Gesetzgeber zu den bis 2007 gültigen Regelungen zurück.

Regelung tritt bereits zum Jahresende in Kraft

Damit gutverdienende Mitarbeiter bereits zum Jahresende 2010 aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden können, tritt dieser besondere Teil des Gesetzes bereits zum 31.12.2010 in Kraft. Zudem sinkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 49.950,- EUR ab 2011 auf 49.500,-EUR. Wer also bereits vorausschauend für 12 Monate die aktuelle Grenze und auch die des Folgejahres überschreitet, scheidet zum Jahresende aus der Krankenversicherungspflicht aus.

Freiwillige oder private Krankenversicherung
 
Danach besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiter zu versichern oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hier ist allerdings zu beachten, dass die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis durch die Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit gekündigt werden muss. Geschieht dies nicht, wird die Versicherung automatisch als freiwillige Versicherung in der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse geführt. Die freiwillige Krankenversicherung ist einmalig auch dann möglich, wenn zum 01.01.2011 nicht die eigentlich notwendigen Vorversicherungszeiten erfüllt sind. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung getroffen.

Künftig sind auch Beschäftigte, die ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen, wieder sofort krankenversicherungsfrei, wenn bei Beginn der Beschäftigung vorausschauend betrachtet die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Die aufwändige Prüfung fällt für den Arbeitgeber weg. Auch Arbeitnehmer aus dem Ausland, die erstmals in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, haben ab 2011 Zugang zur freiwilligen Krankenversicherung.

Wechsel in die PKV nicht immer ratsam

Welche Entscheidung der Arbeitnehmer auch trifft – es ist eine Entscheidung auf Dauer. Denn grundsätzlich besteht keine Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch wenn die Beiträge der PKV für junge, gut verdienende Mitarbeiter verlockend wirken: Spätestens, wenn eine Familie gegründet oder eine Leistung in Anspruch genommen wird, können sich scheinbare Beitragsvorteile der PKV schnell in Luft auflösen: Wer tatsächlich umfassende Leistungen möchte, der bezahlt in der privaten Krankenversicherung auch entsprechend. Im Krankheitsfall wird noch einmal genau geprüft, welche Vorerkrankungen vorhanden sind.
 
Sollten also auch Sie oder Ihre Mitarbeiter derzeit mit besonders „niedrigen Beiträgen“ für die private Krankenversicherung umworben werden, nehmen Sie sich Zeit für einen Vergleich. Andreas Tischbierek, unser auf Versicherungsfragen spezialisierter Leiter der Beitragsabteilung berät Sie gerne. Senden Sie einfach eine E-Mail an: andreas.tischbierek@salus-bkk.de.


(Salus professional 6-2010)

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