Elena - Speicherung von Arbeitnehmer-Daten
Stundenlohn, Fehlzeiten, Abmahnungen – seit dem 1. Januar speichert der Staat mit „Elena“ Millionen von Angestelltendaten. Den Start des neuen elektronischen Übermittlungsverfahrens begleitet eine öffentliche Debatte unter Datenschützern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir bringen Sie in dieser Diskussion auf den neuesten Stand:
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber monatlich alle Entgeltnachweise elektronisch an eine zentrale Speicherstelle melden. Ab 2012 soll im Gegenzug für Arbeitgeber die Pflicht entfallen, Bescheinigungen für Sozialleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- oder Wohngeld auszustellen.
Der Arbeitgeber hat im Elena-Verfahren folgende Aufgaben:
- Monatliche Übertragung eines elektronischen Entgeltnachweises pro Beschäftigten
- Protokollierung der Datenübermittlung
- Bei Bedarf: Beantragung einer Verfahrensnummer bei der zentralen Speicherstelle
- Hinweis der Beschäftigten auf die Übermittlung der Daten
Im Internet sammelt sich mittlerweile der Protest gegen das digitale Einkommensregister. Mehr als 20.000 Datenschützer wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den elektronischen Entgeltnachweis vorgehen. Auch die Gewerkschaft Verdi hat beschlossen, die Beschwerde zu unterstützen. Die Kritiker sehen sich durch die zentrale Datensammlung in ihren Grundrechten wie dem Persönlichkeitsrecht und der informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Telefon- und Internetdaten nicht mehr länger für ein halbes Jahr gespeichert werden. Ob sich diese Entscheidung auch auf das Elena-Verfahren auswirkt, bleibt abzuwarten. Selbstverständlich halten wir Sie darüber in unserem Newsletter Salus professional weiterhin auf dem Laufenden.
(Salus professional 2-2010)
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