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Richtig versichert während eines dualen Studiums

Anders als herkömmliche Studiengänge beinhalten duale Studiengänge neben theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an betrieblicher Praxis. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat jetzt für Wirbel bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von dualen Studiengängen gesorgt.


Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 folgt, dass sogenannte praxisorientierte Studiengänge nicht der Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer unterliegen. Dabei handelt es sich nur dann um praxisorientierte Studiengänge, wenn das Studium im Vordergrund steht und lediglich die im Studium vorgeschriebenen Praxisphasen im Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Der Abschluss erfolgt ausschließlich im Rahmen des Studiums an der Berufsakademie oder der Hochschule.

Umstellung ab dem 01.10.2010

Im Sommer diesen Jahres bezog der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zu dieser Entscheidung Stellung. Er empfahl, alle der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Ausbildungsverhältnisse spätestens ab dem 01.10.2010 umzustellen. Zudem wurde festgelegt, dass darüber hinaus sogar die Möglichkeit bestehe, die Sozialversicherungspflicht rückwirkend abzuwickeln. Ungewöhnlich, zumal in der Sozialversicherung von rückwirkenden Eingriffen grundsätzlich abgesehen wird.

Eine Rückabwicklung ist nur auf Antrag des Versicherten möglich. Dabei gilt es zu beachten, dass die Durchführung der Krankenversicherung im Nachhinein für den Studenten eine finanzielle Belastung darstellen kann.

Drei Möglichkeiten der Krankenversicherung


Doch wie lässt sich die Krankenversicherung für Teilnehmer an einem praxisorientierten Studiengang durchführen? Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten:
  1. Eine kostenfreie Familienversicherung ist möglich, wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind und das Gesamteinkommen des Studenten den Betrag von 365,- Euro nicht überschreitet. Von der gezahlten Ausbildungsvergütung kann dabei noch der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von monatlich 76,67 abgezogen werden.

  2. Eine Pflichtversicherung in der studentischen Krankenversicherung zum günstigen monatlichen Beitrag von 64,66 EUR (Kranken- und Pflegeversicherung) ist dann möglich, wenn das Studium an einer Hochschule oder einer der Hochschule gleichgestellten Berufsakademie durchgeführt wird. Dies ist bei den Berufsakademien ausschließlich bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg der Fall und zudem erst ab dem 01.03.2009.

  3. Eine freiwillige Krankenversicherung ist mit Beiträgen entsprechend des Einkommen möglich, mindestens aber mit einem monatlichen Beitrag von 140,53 EUR
Die Klarstellung, welche Alternativen bestehen, kam allerdings spät. So kam es zu der Situation, dass die Krankenkassen mit ganz unterschiedlichen Angeboten um die Teilnehmer an dualen Studiengängen konkurrierten. Dies hatte zur Folge, dass viele Studenten zu Unrecht zu den günstigen Tarifen von monatlich 64,66 EUR versichert wurden. Spätestens mit Ablauf des Wintersemesters werden diese Fälle auf die richtigen Konditionen umgestellt.

Haben Sie Fragen zur Versicherung von Studenten? Andreas Tischbierek, Leiter der Beitragsabteilung, berät Sie gerne. Senden Sie einfach eine E-Mail an: andreas.tischbierek@salus-bkk



(Salus professional 6-2010)

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