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Betriebsprüfung für die Unfallversicherung – Berufsgenossenschaften sind nicht mehr zuständig

Seit dem 1.1.2010 wird die Betriebsprüfung für die Unfallversicherung nicht mehr von der Berufsgenossenschaft durchgeführt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist ab sofort dafür verantwortlich.

Die notwendigen Daten für die Betriebsprüfung müssen Sie ab sofort bereits über die DEÜV melden. Die DEÜV wurde dafür schon zum 1.1.2009 entsprechend angepasst. Das bedeutet für Sie, dass Sie die geleisteten Arbeitsstunden von nun an zwingend mit jeder Entgeltmeldung mit angegeben müssen. Das gilt für die Jahrgänge ab 2009. Die Jahrgänge bis 2008 werden weiterhin von der Berufsgenossenschaft geprüft.

Durch diese Änderung sollen Arbeitgeber von Doppelprüfungen und dem damit verbunden Aufwand bewahrt werden.

Haben Sie Fragen zur Neuregelung? Seit Januar 2010 gibt es eine neue zentrale und kostenfreie Service-Nummer für die gesetzliche Unfallversicherung. Unter der 0800 6050404 erhalten Sie montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr Auskunft zu allen Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung.

Oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erreichen den Abteilungsleiter unseres Arbeitgeberservices Andreas Tischbierek telefonisch unter der 06102 2909-30 oder per E-Mail an andreas.tischbierek@salus-bkk.de.


(Salus professional 1-2010)

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