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Gleitzonenrechner für den Niedriglohnbereich

Im April 2003 wurde die sogenannte "Gleitzone" für den Niedriglohnbereich eingeführt. Eine Gleitzone liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR im Monat liegt und die Grenze von 800,00 EUR nicht regelmäßig überschritten wird.

Bei mehreren Beschäftigungen wird das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt berücksichtigt.

Für die Berechnung der Beitragsanteile innerhalb der Gleitzone können Sie den BKK Gleitzonenrechner nutzen.

Die besonderen Regelungen zur Gleitzone gelten nicht für Auszubildende und Praktikanten. Weitere Ausnahmen sind möglich.

Weiterhin kann auf die rentenmindernden Auswirkungen in der Rentenversicherung auf die Gleitzonenregelung verzichtet werden.

Wenn Sie noch Fragen zur Gleitzonenregelung haben, rufen Sie uns einfach an: 0180 2 221322*. Wir beraten Sie gerne!


Link zum Gleitzonenrechner



*Festnetzpreis 6 Cent/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Cent/Min.


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