Seiteninhalt



Deutsch-Australisches Abkommen wird ergänzt

Bereits seit 2003 gibt es das Deutsch-Australische Abkommen über soziale Sicherheit. Dies bezog sich jedoch bisher lediglich auf die Anrechnung von Rentenzeiten bzw. die Zahlung von Renten in den jeweils anderen Staat.

Zum 01.10.2008 tritt nun eine weitere wichtige Ergänzung in Kraft. Das Abkommen wird dahingehend erweitert, dass nun Doppelversicherungen bzw. Doppelzahlungen in verschiedene Sozialsysteme vermieden werden. Dies gilt insbesondere für entsandte Arbeitnehmer oder Selbstständige.

So gelten künftig die deutschen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung für die ersten 48 Kalendermonate weiter, wenn ein Arbeitnehmer nach Australien entsandt wird. Gleiches gilt für einen Selbstständigen, der im Rahmen einer Entsendung in Australien tätig ist. Während dieser Zeit ist sichergestellt, dass die australischen Vorschriften hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht in Ansatz kommen.

Zum Nachweis, dass die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten, ist das Formular AU/DE 101 auszustellen. Den Vordruck stellt die deutsche Krankenkasse aus, an die die Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden.

Ein Exemplar des Vordrucks erhält jeweils der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Ein weiteres Exemplar sendet die Krankenkasse direkt an die australische Behörde (ATO).

Für den Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung findet das Abkommen keine Anwendung. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass sowohl die deutschen als auch die australischen Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer aus Australien nach Deutschland entsandt wird. Hier würde in diesem Fall dem Grunde nach Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintreten, sofern keine Versicherungsfreiheit nach anderen Rechtsgrundlagen  (z.B. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt. Der Arbeitnehmer hat die Anwendung der australischen Rechtsvorschriften entsprechend mittels Vordruck DE/AU 101 nachzuweisen.

Für Fragen steht Ihnen gerne unser Team Arbeitgeberservice zur Verfügung.


Themenbox rechts


Mitglieder-Service

Eine gute Entscheidung: Jetzt zur Salus Betriebskrankenkasse wechseln. Individuelle Betreuung, optimale Leistungen und ausgezeichnete Zusatzleistungen - ein Wechsel zur Salus BKK lohnt sich in jedem Fall.
Die Salus Betriebskrankenkasse möchte für Sie immer ein wenig besser sein, als Sie es von uns erwarten. Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und freuen uns über Verbesserungsvorschläge!
Mitglieder werben

Newsletter bestellen

Ob Beiträge zu aktuellen Gesundheitsthemen, wertvolle Tipps und Gewinnspiele oder Informationen zu den Leistungen der Salus Betriebskrankenkasse - mit dem Newsletter der Gutfühlversicherung bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter Salus news.

Elektronische Gesundheitskarte

Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload

Online-Abnehmprogramm in Kooperation mit eBalance

eBalance - das Online-Abnehmprogramm

BKK AktivBleiber

Aktivbleiber.de - Werd' aktiv!