Seiteninhalt



Gesetzliche Neuregelungen im Bereich der Gesundheitsförderung


Die Frage, in welchem Maße gesetzliche Krankenversicherung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bezuschussen können, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Nun hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in einem neuen Leitfaden dazu Stellung genommen. Die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlichen Vorgaben sehen unter anderem vor, dass in einem Kalenderjahr pro Handlungsfeld (Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Suchtmittelprävention) maximal zwei inhaltsgleiche Kurse erstatten werden können. Inwiefern sich die Änderungen auf die Präventionsangebote der Salus BKK auswirken, erfahren Sie hier:

Neuregelungen im Bereich der Prävention


(Salus news 01-2011)

Themenbox rechts


Mitglieder-Service

Eine gute Entscheidung: Jetzt zur Salus Betriebskrankenkasse wechseln. Individuelle Betreuung, optimale Leistungen und ausgezeichnete Zusatzleistungen - ein Wechsel zur Salus BKK lohnt sich in jedem Fall.
Die Salus Betriebskrankenkasse möchte für Sie immer ein wenig besser sein, als Sie es von uns erwarten. Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und freuen uns über Verbesserungsvorschläge!
Mitglieder werben

Newsletter bestellen

Ob Beiträge zu aktuellen Gesundheitsthemen, wertvolle Tipps und Gewinnspiele oder Informationen zu den Leistungen der Salus Betriebskrankenkasse - mit dem Newsletter der Gutfühlversicherung bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter Salus news.

Elektronische Gesundheitskarte

Hier können Sie Ihr Passbild für die eGK hochladen: Upload

Online-Abnehmprogramm in Kooperation mit eBalance

eBalance - das Online-Abnehmprogramm

BKK AktivBleiber

Aktivbleiber.de - Werd' aktiv!