Gesetzliche Neuregelungen im Bereich der Gesundheitsförderung
Die Frage, in welchem Maße gesetzliche Krankenversicherung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bezuschussen können, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Nun hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in einem neuen Leitfaden dazu Stellung genommen. Die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlichen Vorgaben sehen unter anderem vor, dass in einem Kalenderjahr pro Handlungsfeld (Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Suchtmittelprävention) maximal zwei inhaltsgleiche Kurse erstatten werden können. Inwiefern sich die Änderungen auf die Präventionsangebote der Salus BKK auswirken, erfahren Sie hier:
Neuregelungen im Bereich der Prävention
(Salus news 01-2011)