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Schneller und weniger bürokratisch: Elektronische Datenübermittlung ans Finanzamt


Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer absetzen. Dabei berücksichtigt das Finanzamt sämtliche Beiträge – jedoch abzüglich eventueller Beitragserstattungen, Bonuszahlungen sowie Entgeltersatzleistungen.

Ob Kranken-, Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld: Die Salus BKK ist dazu verpflichtet, diese Bezüge unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer elektronisch an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln. Falls uns Ihre Steuer-ID noch nicht vorliegt, werden wir diese spätestens bei einem Anspruch auf Entgeltersatzleistungen anfordern – damit Ihnen keine steuerlichen Nachteile entstehen. Sie erhalten daraufhin einen Nachweis der Datenübermittlung für Ihre Unterlagen.

Gut zu wissen: Die Formulare zur Beantragung und Auszahlung von Kranken- und Verletztengeld erhalten Sie auch hier:

zum Formular-Center

(Salus news 07-2011)

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