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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Das Bundeskabinett hat für das kommende Jahr neue Rechengrößen in der Sozialversicherung festgelegt. Einige der Bezugsgrößen wirken sich dabei auch auf die gesetzliche Krankenversicherung aus: Die Beitragsbemessungsgrenze, die das höchste monatliche Bruttoentgelt für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge festlegt, sinkt bundesweit von 3.750 auf 3.712,50 Euro. Die jährliche Obergrenze, bis zu der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind, sinkt von 49.950 auf 49.500 Euro.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mit der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über die Rechengrößen der Sozialversicherung 2011 (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats):

Rechengrößen der Sozialversicherung 2011 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat)

Sozialversicherungsrechengrößen  
Monat (West) Jahr (West) Monat (Ost) Jahr (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
5.500 Euro
66.000 Euro 4.800 Euro 57.600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
6.750 Euro 81.000 Euro 5.900 Euro 70.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
5.500 Euro 66.000 Euro 4.800 Euro 57.600 Euro
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.125 Euro 49.500 Euro 4.125 Euro 49.500 Euro
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
3.712,50 Euro 44.550 Euro 3.712,50 Euro 44.550 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.555 Euro* 30.660 Euro* 2.240 Euro 26.880 Euro
vorläufiges Durchschnittsentgelt/
Jahr in der Rentenversicherung
30.268 Euro

   
             
                            
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.


(Salus news 10-2010)


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