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Gesundheitsreform – Bundesregierung plant Beitragserhöhung

Schätzungsweise 11 Milliarden Euro werden 2011 im Gesundheitssystem fehlen. Seit Anfang Juli wissen wir, was die Bundesregierung dagegen tun möchte: Versicherte müssen unter anderem mit einer Beitragserhöhung und bei einigen Krankenkassen auch mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen. Was die schwarz-gelbe Koalition im Einzelnen plant, erfahren Sie hier.

2011 soll der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Bislang haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Kostenanstieg im Gesundheitswesen weitestgehend geteilt. Das soll sich nun ändern, denn der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Durch die Beitragssatzerhöhung werden besonders freiwillig versicherte Selbstständige und Betriebsrentner belastet. Beide zahlen auch die 7,3 Prozent „Arbeitgeberanteil“.

Auch bei den Zusatzbeiträgen gibt es Neuerungen. Ab 2011 können Krankenkassen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Damit die Versicherten dennoch nicht finanziell überlastet werden, soll eine „Überforderungsklausel“ eingeführt werden, mit dem Ziel, dass Versicherte nicht mehr als 2 Prozent des Einkommens für Zusatzbeiträge aufwenden müssen.

Dieser Sozialausgleich findet zwar automatisch bei den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern statt, dennoch weisen viele Experten schon jetzt auf eine hohe Intransparenz hin: Denn die 2 Prozent beziehen sich nicht auf den tatsächlichen Zusatzbeitrag, den das Mitglied an seine Kasse überweist, sondern auf einen „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“, den das Bundesversicherungsamt (BVA) errechnet. Und die beiden können unterschiedlich sein.

Beispiel

Bei einem Einkommen von 800 Euro würde die Überforderungsklausel bei 16 Euro greifen. Der Sozialausgleich würde bedingen, dass bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 20 Euro, 4 Euro aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Zu diesen steuerfinanzierten Ausgleichszahlungen käme es auch dann, wenn die Krankenkasse gar keinen Zusatzbeitrag erhebt. Erhebt die Krankenkasse jedoch einen höheren als den „durchschnittlichen“ Zusatzbeitrag, so muss der Versicherte die zusätzlichen Kosten selbst tragen.

Damit geht der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen in eine neue Runde.

Nach der Sommerpause wird sich die Bundesregierung erneut mit dem Gesetzesentwurf für die Gesundheitsreform befassen. Wir informieren Sie natürlich, sobald es Neuigkeiten gibt.

Weitere Informationen zur geplanten Gesundheitsreform finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bmg.bund.de.


(Salus news 8-2010)


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