Bürgerentlastungsgesetz – Einwilligung zur Datenübermittlung bei Selbstzahlern
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Seit Januar 2010 sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser steuerlich absetzbar. Grundlage dafür ist das am 19. Juni 2009 vom Bundestag beschlossene Bürgerentlastungsgesetz. Bisher konnten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro im Jahr abgesetzt werden. Seit diesem Jahr sind alle selbstgetragenen Beiträge als Sonderabgaben absetzbar.
Durch einen geringeren monatlichen Steuerabzug profitieren Arbeitnehmer bereits seit der Auszahlung des Januargehaltes vom Bürgerentlastungsgesetz. Versicherte, die ihre Beiträge selbst zahlen, kommt der Steuervorteil mit der Steuererklärung für das Jahr 2010 zugute. Damit Selbstzahler ihre Beiträge steuerlich absetzen können, muss die Salus BKK deren Höhe den Finanzbehörden übermitteln. Für die Übermittlung an die Finanzbehörden benötigen wir bei Versicherten, die ihre Kassenbeiträge selbst zahlen, die Steuer-Identifikationsnummer und eine Zustimmung. Daher werden wir diese Versicherten im Laufe des Jahres schriftlich bitten, uns ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen und ihr Einverständnis zur Übermittlung zu geben. Wurde die Versicherung bei der Salus BKK vor dem 01.01.2010 abgeschlossen, kann der Übermittlung widersprochen werden. Ist der Versicherte seit diesem Jahr Mitglied der Salus BKK, benötigen wir eine Erlaubnis zur Datenübermittlung.
Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen der Abteilungsleiter unserer Beitragsabteilung Andreas Tischbierek unter der 06102 2909-30 gerne zur Verfügung. Oder schreiben Sie eine E-Mail an andreas.tischbierek@salus-bkk.de.
(Salus news 8-2010)
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